Aktuelles
Begehung unserer Kleingartenanlage
Liebe Mitglieder, liebe Pächter:innen,
da uns in den vergangenen Wochen vermehrt Hinweise zu nicht satzungskonformer Bewirtschaftung, ungepflegten Außenanlagen, bewachsenen Stichwegen und weiteren Themen erreicht haben, werden wir am 04.07. ab ca. 11:00 Uhr eine Begehung unserer Kleingartenanlage durchführen.
An der Begehung nehmen der geschäftsführende Vorstand (Stefan Böttcher, Patrick Niederstrasser, Tanja Reimöller und Dennis Ronsdorf), Gartenobmann Dirk Böttcher sowie Gartenfachberaterin Cornelia Mathis teil.
Unser Ziel ist es, möglichst viele Pächter persönlich anzusprechen, Fragen zu beantworten, Anregungen und Tipps zu geben sowie bei Bedarf Informationsprotokolle auszuhändigen. Gemeinsam möchten wir dazu beitragen, dass unsere Anlage wieder ein gepflegtes, für alle angenehmes und den Vorgaben der Satzung entsprechendes Erscheinungsbild erhält.
Wir freuen uns auf den Austausch mit euch und auf nette Gespräche am Gartenzaun.
Der Vorstand
Vereinsabend am 20.06.2026
Liebe Mitglieder und Freunde des KGV Hofstede,
wir möchten euch darüber informieren, dass unser Vereinsheim am 20.06. ab 20:00 Uhr geöffnet sein wird. Nutzt die Gelegenheit für ein gemütliches Beisammensein und den Austausch mit anderen Vereinsmitgliedern.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
"Gut Grün"
Euer KGV Hofstede Team
Gemeinschaftsstunden am 06.06.2026
Liebe Pächter:innen,
für Gemeinschaftsstunden am 06. Juni 2026 haben sich unten aufgeführte Gärten angemeldet. Die aufgeführten Uhrzeiten zur Anmeldung sind einzuhalten.
|
Garten - Nr. |
Termin |
Uhrzeit |
Personen |
|
Nr.64 |
06.06.2026 |
9:00 Uhr |
2 |
|
Nr.80 |
06.06.2026 |
9:00 Uhr |
2 |
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Nr.41 |
06.06.2026 |
9:05 Uhr |
2 |
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Nr.10 |
06.06.2026 |
9:05 Uhr |
2 |
|
Nr.44 |
06.06.2026 |
9:05 Uhr |
2 |
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Nr.46 |
06.06.2026 |
9:10 Uhr |
2 |
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Nr.85 |
06.06.2026 |
9:10 Uhr |
2 |
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Nr.57 |
06.06.2026 |
9:10 Uhr |
1 |
Zu den Gemeinschaftsstunden sind Arbeitsgeräte wie z.B. Schubkarre, Spaten/Schüppen, Harken, Kratzer, Besen etc. mitzubringen. Zu den Gemeinschaftsstunden können maximal 2 Personen pro Garten berücksichtigt werden! Bei einem Rest von 2 Stunden kann nur eine Person berücksichtigt werden.
Gut Grün
Die Obleute und der Vorstand
Balkonkraftwerke in Gärten
Liebe Pächter:innen,
durch das sogenannte „Solarpaket I“ hat das Thema Balkonkraftwerke in letzter Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele von euch fragen sich daher, ob solche Anlagen auch im Kleingarten möglich sind.
Wichtig ist: Die Situation im Kleingarten unterscheidet sich deutlich von der in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus.
Grundsätzlich gilt: Balkonkraftwerke sind in Deutschland inzwischen deutlich einfacher geworden (z. B. bis 800 W Einspeiseleistung und vereinfachte Anmeldung).
Für Kleingärten gibt es aber weiterhin keine eindeutige gesetzliche Regelung. Im Bundeskleingartengesetz sind Solaranlagen weder klar erlaubt noch verboten.
Klassische Balkonkraftwerke, die Strom in das Stromnetz deiner Laube einspeisen, sind in der Kleingartenanlage aus den nachfolgenden Gründen derzeit nicht zulässig:
Das Zählerproblem (ein Zähler = ein Kraftwerk):
Gesetzlich ist pro offiziellem Stromzähler des Netzbetreibers nur ein Balkonkraftwerk vorgesehen. In Kleingartenanlagen existiert jedoch meist nur ein zentraler Hauptzähler. Die einzelnen Zähler in den Parzellen sind lediglich interne Zwischenzähler. Rein rechtlich wäre somit für die gesamte Anlage nur ein einziges Balkonkraftwerk zulässig – nicht eines je Parzelle.
Haftung des Vorstands:
Der Verein tritt gegenüber dem Energieversorger als Anschlussnehmer auf. Wenn mehrere Pächter gleichzeitig Strom einspeisen, kann dies die – häufig älteren – Leitungsnetze überlasten. Zudem entstehen rechtliche Unsicherheiten bei Abrechnung und Haftung, für die letztlich der Vorstand verantwortlich ist.
Was zulässig ist (Inselanlagen):
In der Praxis werden ausschließlich sogenannte Inselanlagen geduldet. Dabei handelt es sich um Solarsysteme ohne Verbindung zum Stromnetz der Laube oder des Vereins, beispielsweise zur direkten Versorgung einer Batterie für Beleuchtung oder kleine Geräte.
Unabhängig von der technischen Ausführung ist die Installation von Solaranlagen auf Dächern oder Fassaden mit asbesthaltigen Materialien (z. B. Eternit) aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes strikt untersagt.
Gut Grün
Der Vorstand
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