Aktuelles
Balkonkraftwerke in Gärten
Liebe Pächter:innen,
durch das sogenannte „Solarpaket I“ hat das Thema Balkonkraftwerke in letzter Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele von euch fragen sich daher, ob solche Anlagen auch im Kleingarten möglich sind.
Wichtig ist: Die Situation im Kleingarten unterscheidet sich deutlich von der in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus.
Grundsätzlich gilt: Balkonkraftwerke sind in Deutschland inzwischen deutlich einfacher geworden (z. B. bis 800 W Einspeiseleistung und vereinfachte Anmeldung).
Für Kleingärten gibt es aber weiterhin keine eindeutige gesetzliche Regelung. Im Bundeskleingartengesetz sind Solaranlagen weder klar erlaubt noch verboten.
Klassische Balkonkraftwerke, die Strom in das Stromnetz deiner Laube einspeisen, sind in der Kleingartenanlage aus den nachfolgenden Gründen derzeit nicht zulässig:
Das Zählerproblem (ein Zähler = ein Kraftwerk):
Gesetzlich ist pro offiziellem Stromzähler des Netzbetreibers nur ein Balkonkraftwerk vorgesehen. In Kleingartenanlagen existiert jedoch meist nur ein zentraler Hauptzähler. Die einzelnen Zähler in den Parzellen sind lediglich interne Zwischenzähler. Rein rechtlich wäre somit für die gesamte Anlage nur ein einziges Balkonkraftwerk zulässig – nicht eines je Parzelle.
Haftung des Vorstands:
Der Verein tritt gegenüber dem Energieversorger als Anschlussnehmer auf. Wenn mehrere Pächter gleichzeitig Strom einspeisen, kann dies die – häufig älteren – Leitungsnetze überlasten. Zudem entstehen rechtliche Unsicherheiten bei Abrechnung und Haftung, für die letztlich der Vorstand verantwortlich ist.
Was zulässig ist (Inselanlagen):
In der Praxis werden ausschließlich sogenannte Inselanlagen geduldet. Dabei handelt es sich um Solarsysteme ohne Verbindung zum Stromnetz der Laube oder des Vereins, beispielsweise zur direkten Versorgung einer Batterie für Beleuchtung oder kleine Geräte.
Unabhängig von der technischen Ausführung ist die Installation von Solaranlagen auf Dächern oder Fassaden mit asbesthaltigen Materialien (z. B. Eternit) aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes strikt untersagt.
Gut Grün
Der Vorstand
Gemeinschaftsstunden am 02.05.2026
Liebe Pächter:innen,
für Gemeinschaftsstunden am 02. Mai 2026 haben sich unten aufgeführte Gärten angemeldet. Die aufgeführten Uhrzeiten zur Anmeldung sind einzuhalten.
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Garten - Nr. |
Termin |
Uhrzeit |
Personen |
|
Nr.14 |
02.05.2026 |
9:00 Uhr |
2 |
|
Nr.15 |
02.05.2026 |
9:00 Uhr |
2 |
|
Nr.29 |
02.05.2026 |
9:00 Uhr |
2 |
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Nr. 1 |
02.05.2026 |
9:00 Uhr |
2 |
|
Nr.57 |
02.05.2026 |
9:05 Uhr |
1 |
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Nr.56 |
02.05.2026 |
9:05 Uhr |
1 |
|
Nr.51 |
02.05.2026 |
9:05 Uhr |
2 |
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Nr.18 |
02.05.2026 |
9:05 Uhr |
2 |
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Nr.47 |
02.05.2026 |
9:10 Uhr |
2 |
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Nr.64 |
02.05.2026 |
9:10 Uhr |
2 |
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Nr.34 |
02.05.2026 |
9:10 Uhr |
2 |
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Nr.61 |
02.05.2026 |
9:10 Uhr |
1 |
Zu den Gemeinschaftsstunden sind Arbeitsgeräte wie z.B. Schubkarre, Spaten/Schüppen, Harken, Kratzer, Besen etc. mitzubringen. Zu den Gemeinschaftsstunden können maximal 2 Personen pro Garten berücksichtigt werden! Bei einem Rest von 2 Stunden kann nur eine Person berücksichtigt werden.
Gut Grün
Die Obleute und der Vorstand
Erster Heckenschnitt 2026
Liebe Pächter:innen,
im Juni ist wieder der erste Heckenschnitt (Formschnitt) durchzuführen. Bis zur Gestellung der Grünschnittcontainer kann der Heckenschnitt hinter der Hecke der jeweiligen Parzellen zwischengelagert werden. Um ein einheitliches Gesamtbild der Hecken in unserer Kleingartenanlage zu erzielen, sind die Hecken maximal 10 cm über bzw. unter Zaunpfostenhöhe zu schneiden. Eine Anpassung der Heckenhöhe zur Nachbarparzelle sollte erfolgen. Die Ruhezeiten sind zu beachten.
1. Heckenschnitt 2026: 05.06.2026 - 20.06.2026 (außer sonntags, Ruhezeiten beachten)
Ein Grünschnittcontainer wird gestellt. Standort des Containers: Vor dem Vereinsheim
2. Heckenschnitt 2026: 04.09.2026 - 19.09.2026 (außer sonntags, Ruhezeiten beachten)
Ein Grünschnittcontainer wird gestellt. Standort des Containers: Vor dem Vereinsheim
Wir weisen noch einmal auf das Rundschreiben des Stadtverbandes Bochum für hin. Sämtliche Hecken innerhalb der Parzellen sind auf eine Maximalhöhe von 1,20 m zurückzuschneiden. Verstöße gegen diese Forderung werden ggf. vom Stadtverband mit einer Strafe von 500,00 Euro geahndet.
Weiterhin möchten wir daran erinnern, dass die zugeteilten Außenflächen ganzjährig zu pflegen sind. Hierzu zählt das Entfernen von Unkraut (z.B. Giersch, Brennnesseln) unter den Hecken, dem angrenzenden Weg bis zur halben Breite und das Abstechen der Rasenkanten.
Gut Grün
Die Obleute und der Vorstand
Kommissarische Besetzung des Stellvertreters
Liebe Mitglieder, liebe Pächter:innen,
der Vorstand hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 Dennis Ronsdorf kommissarisch zum Stellvertreter im Vorstand gewählt.
Er übernimmt diese Funktion mit sofortiger Wirkung, bis eine reguläre Mitgliederversammlung durchgeführt wird.
Wir danken Dennis für seine Bereitschaft, diese Verantwortung zu übernehmen, und wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe.
Der Vorstand
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