Regelwerk

Regelwerk

Das Kleingartenwesen ist an eine Reihe von Regeln gebunden, die sich aus dem Bundeskleingartengesetz und der Satzung ergeben. Die Einhaltung dieser Vorschriften ermöglicht uns das entspannte Miteinander und garantiert uns die Anerkennung als "gemeinnütziger" Kleingärtnerverein im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

Mittagsruhe:

Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Samstag ab 17:00 Uhr

Allgemeine Ruhezeit:

Darüber hinaus gilt neben der Mittagsruhe auch die Ruhezeit werktags (Mo-Sa) die Ruhezeit in der Nacht von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. In dieser Zeit ist beispielsweise Rasenmähen (zusätzlich zur Mittagsruhe) verboten. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung von Rasenmähern komplett verboten.

Spielgeräte und Planschbecken

Die mögliche Füllmenge (Grundfläche x Höhe) ist auf 2 cbm begrenzt. Größere Becken werden vom Stadtverband nicht geduldet. 

Das Aufstellen von Spielgeräten, ausschließlich für Kleinkinder, innerhalb einer Gartenparzelle ist auf maximal drei Geräte beschränkt und müssen vorab beim Vorstand beantragt werden.

Fotovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerke")

Die Installation und der Betrieb von kleineren Fotovoltaikanlagen (umgangssprachlich Balkonkraftwerke) können gemäß der Stadt Bochum durch den Vorstand (derzeit bis 31.12.2024) geduldet werden, sofern sie vorab beim Vorstand beantragt wird. Hierbei sind auch technische Daten der Anlage (und bei Inbetriebnahme auch ein Versicherungsschein) einzureichen. Der Einbau eines Wechselrichters darf nur durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Ggf. sind auch bauregulatorische oder baurechtliche Anforderungen zu prüfen.

Es stehen aktuell (2023) mehrere Entscheidungen der Bundesregierung und Kommunen aus, die zu einer wesentlichen Änderung bei der Inbetriebnahme derartiger Anlagen führen könnten.

Parkplätze

Durch die regelmäßige und verbotene Müllentsorgung, dessen Beseitigung enorme Kosten verursacht und um ein entspanntes Miteinander zu gewährleisten, möchten wir Euch bitten, dass die jeweiligen Parkplätze durch den Fahrer des letzten Fahrzeugs beim Verlassen des Parkplatzes verschlossen wird. Bei Ausfahrten nach 21 Uhr (Sommer) oder ab 18 Uhr (Winter) muss das jeweilige Tor grundsätzlich verschlossen werden, unabhängig von der Anzahl der parkenden Fahrzeuge.

Pflege der Außenflächen

Die zugeteilten Außenflächen sind ganzjährig zu pflegen sind. Hierzu zählt das Entfernen von Unkraut (z.B. Giersch, Brennnesseln) unter und hinter den Hecken, dem angrenzenden Weg bis zur halben Breite und das Abstechen der Rasenkanten.

Versicherung

Die Laube ist ausreichend gegen Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden zu versichern.

Satzung, Versicherung, Gesetz

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