Aktuelles

Kicktipp Bundesligasaison 21/22

Liebe Mitglieder und Freunde des KGV Hofstede,

hiermit möchten wir euch in unsere Kicktipp Runde des KGV Hofstede einladen.

Bei Interesse erfolgt die Anmeldung über die Emailadresse des KGV Hofstede: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Danach erhaltet ihr einen Anmeldelink per Email.

Anmeldeschluss ist der 10.08.2021

Der Wetteinsatz beträgt pro Spieler 35€ und muss bis zum 13.08.2021 entrichtet werden. Alle Teilnehmer sind am 13.8.2021 herzlich zur Eröffnungsfeier ab 18.30 im Vereinsheim eingeladen.

Unter den gegebenen Coronavorschriften ist es zwingend notwendig ein gültiges Impfzertifikat oder einen aktuellen negativen Test nachzuweisen, um an der Eröffnungsfeier teilzunehmen!

Der Eismann kommt

Bei gutem Wetter in den Ferien täglich in der Zeit zwischen 14 Uhr bis 14:30 Uhr.

Auf dem Parkplatz an der Meesmannstrasse.

Parkplätze, Eis

Erinnernde Infos des Stadtverband Bochum

Sonnenschutz - Partyzelte - Pavillons

Als möglichen Sonnenschutz eignen sich Sonnenschirme, Sonnensegel oder Markisen, die beim Verlassen des Gartens wieder geschlossen oder abgebaut werden.

Nicht zulässig sind verbleibende Planen auf Pergolen, Partyzelt und Pavillons.

Für Feierlichkeiten kann der Vorstand Partyzelte für einen kurzen Zeitraum dulden. Sie sollten jedoch spätestens am übernächsten Tag abgebaut werden.

Hintergrund: Im Bundeskleingartengesetz § 3 ist festgelegt, dass pro Garten eine Laube mit maximal 24 m2 Grundfläche, einschließlich überdachtem Freisitz zulässig ist. Freistehende, separate Zweitbaukörper (wie z.B. Partyzelte oder Geräteboxen) sind unzulässig.

 

Bepflanzung der Parzelle

  • Hecken zur Einfriedung sind auf einer Höhe von maximal 1,20 m zu halten.
  • Hecken als Sichtschutz sollten nicht höher als 2,00 m sein, sie sind auf eine Länge von maximal 6m pro Parzelle begrenzt.
  • Park- und Waldbäume sind in der Gartenparzelle nicht erlaubt.

Diese Angaben sind im Bundes-Kleingarten-Gesetzes (BKleingG) begründet und sind Bestandteil der Gartenordnung, sowie des Generalpachtvertrages der Stadt Bochum.

! Achtung Vogelschutz !

Gemäß § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Planschbecken sind nur begrenzt erlaubt

Das Aufstellen von Planschbecken ist erlaubt, wenn die maximale Füllmenge 2,00 m3 nicht überschreitet.

Die maximale Füllmenge wird aus den Innenmaßen der Grundfläche x Beckenhöhe ermittelt.

Andere Festlegungen der Füllmenge werden nicht angewendet.

Danach sind größere Planschbecken und Schwimmbecken, sowie die Verwendung von Chemikalien (z.B. Chlor). Pumpen und Filteranlagen ausdrücklich nicht erlaubt und werden als Bauvergehen geahndet.

§9(2) Zwischenpachtvertrag "Mängel, insbesondere Bauvergehen, die nicht innerhalb der gesetzten Fristen beseitigt sind, berechtigen den Stadtverband zur Erhebung einer Vertragsstrafe von 500,00 € pro Verstoß und pro Jahr unbeschadet des verbleibenden Beseitigungsanspruches."

Regeln

1. Heckenschnitt 2021

Liebe Pächterinnen und Pächter,

der erste Heckenschnitt (Formschnitt) im Jahr 2021 findet statt

vom 18.06.2021 bis zum 03.07.2021.

Der Heckenschnitt kann bis zur Gestellung eines Containers in der eigenen Parzelle bzw. hinter der Hecke zwischengelagert oder zur Deponie gebracht werden.

Für die Gemeinschaftsstunden am 03.07.2021 wird ein 10 cbm Grünschnittcontainer bestellt.

Heckenschnitt

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