Aktuelles

Informationen des Vorstands

Nachfolgende Informationen enthalten vereins-interne Informationen für Mitglieder und wurde daher gekürzt. Das Originalschreiben wurde mit Datum 08.02.2021 per Briefpost verschickt.

Liebe Pächter*lnnen, liebe Vereinsmitglieder des KGV Hofstede 1978 e.V.,

das neue Jahr hat leider mit einer sehr bedenklichen Entwicklung der Corona-pandemie begonnen und eine Verbesserung der gegenwärtigen Lage ist zurzeit nicht absehbar. Die Verschärfungen der Corona-Regeln durch Bund und Länder und der lmpfbeginn führten noch nicht zu dem erhofften Erfolg. Durch die Verzögerungen bei der lmpfstoffbeschaffung verschieben sich die lmpftermine weiter nach hinten. Auch die Mutationen des Virus lassen befürchten, dass eine Lockerung der Maßnahmen nicht absehbar ist.

Gerade weil das Jahr 2021 mit erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen begonnen hat, wünscht der Vorstand allen Mitgliedern*lnnen unseres Vereins ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2021.

Für unseren Kleingartenverein ist aufgrund hoher lnfektionszahlen in der Corona-Pandemie das Vereinsleben weiterhin stark eingeschränkt bzw. in einigen Bereichen zum Stillstand gekommen. Dennoch ist die Vereinsverwaltung, wenn auch eingeschränkt, sichergestellt. Der gewählte Vorstand bleibt gemäß unserer Satzung auch nach Ablauf der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern bis zu einer möglichen Neuwahl im Amt. Wann eine Mitgliederversammlung und damit Neuwahlen wieder möglich
werden ist noch nicht absehbar.

Trotz der Pandemie stehen für 2021 für unseren Verein einige Veränderungen, die die Nutzung der Parzellen betrifft, an:

Der Stadtverband Bochum für Kleingärtner hat mit der Stadt Bochum den Generalpachtvertrag angepasst. Daraus ergeben sich Auflagen für die Kleingartenvereine in Bochum. Zu den Auflagen zählen unter anderen folgenden Vorgaben:

  • Planschbecken (Pools): Die mögliche Füllmenge (Grundfläche x Höhe) ist auf 2 cbm begrenzt. Größere Becken werden vom Stadtverband nicht geduldet und werden als Bauvergehen geahndet.
  • Spielgeräte innerhalb einer Gartenparzelle Das Aufstellen von Spielgeräten, ausschließlich für Kleinkinder, innerhalb einer Gartenparzelle ist auf maximal drei Geräte, zuzüglich eines Planschbeckens beschränkt. Die als Anlage beigefügte Liste über die Anzahl und Größe von vorhandenen Spielgeräten ist selbstverantwortlich vom jeweiligen Pächter auszufüllen und dem Vorstand einzureichen.

Wie bereits oben erwähnt, konnten coronabedingt 2020 keine Mitgliederversammlung stattfinden. ln der nächstmöglichen Mitgliederversammlung stehen wichtige Vorstandswahlen an.

Folgende Positionen sind neu zu wählen:

Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer, stellvertretender

Schriftführer, stellvertretender Kassierer, Gartenfachberater, Obleute, Kassenprüfer.

Zu den anstehenden Wahlen 2021 schlägt der Vorstand folgende Personen vor:

 

(Hier wurde gekürzt, Informationen zu der Mitgliederversammlung, abgeschlossener Projekte 2019 und 2021 sind dem Schreiben per Briefpost zu entnehmen)

 

Weitere Informationen zur Vereinsverwaltung.

Die Jahresrechnungen für 2021 konnten noch nicht erstellt werden, es liegt, trotz mehrfacher Anforderung bei der Stadtwerke Bochum durch den Vorstand, immer noch keine Abrechnung der Energiekosten vor. Nach Vorliegen der Abrechnung wird umgehend die Abrechnungen der Parzellen erfolgen und die Rechnungen per Post verschickt.

Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals dringend darauf hin, dass Schäden an der Bewässerungsanlage vor dem Wasserzähler umgehend dem Vorstand gemeldet werden müssen. Leckagen vor dem Wasserzähler führen zu Wasserverlust, der von allen Pächtern getragen werden muss.

Die Termine, wann Gemeinschaftsstunden im Jahr 2O21 stattfinden, werden festgelegt, wenn eine einigermaßen Planungssicherheit gegeben ist. Fest steht jedoch, dass daran festgehalten wird, dass zu den jeweiligen Terminen eine vorherige Anmeldung zu den Gemeinschaftsstunden notwendig ist.

Gut Grün und bleibt bitte gesund.

Euer Vorstand

Anlagen