Regelwerk

Die zugeteilte Außenflächen, die jede Parzelle zugeteilt bekommen hat (in der Regel Grundstücksgrenze), ist durch den Pächter ganzjährig zu pflegen. Hier zählen:

Rasenkanten und Wege

Die Rasenkanten der angrenzenden Wege müssen abgestochen und der Weg mindestens bis zur halben Breite von Unkraut befreit werden.  Die Nutzung von Salz, Essig, Herbiziden oder anderen Unkrautvernichtern ist nicht gestattet

Aussenanlage Rasenkante richtig
Richtig
Aussenanlage Rasenkante richtig
Falsch

Außenhecken

Unterhalb und hinter der Hecken müssen Unkraut (z.B. Giersch, Brennnesseln) regelmäßig beseitigt werden. Hierzu zählen auch die Flächen zwischen Hecke und Zaun, der begehbar sein muss. Dabei muss auf Kröten, Molche und bodenbrütende Vögel geachtet werden.

Zweimal im Jahr müssen die Hecken beschnitten werden. Die Zeiträume werden am Anfang des Gartenjahres durch den Vorstand bekannt gegeben.

>Aussenanlage Hecke
Richtig